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Leibrente als Altersvorsorge

Die Leibrente ist eine von vielen Möglichkeiten, den Ruhestand finanziell zu sichern. Die Maßnahme zur Altersvorsorge dient vor allem dazu, den aktuellen Lebensstandard auch nach Renteneintritt aufrecht zu erhalten.

Leibrenten sind wiederkehrende Zahlungen, die bis zum Tod des Bezugsberechtigten geleistet werden müssen. Gesetzliche Regelungen zur Leibrente findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 759 ff.). Während Zeitrenten an einen bestimmten Auszahlungszeitraum geknüpft sind, werden Leibrenten auf Basis des Lebensalters errechnet und können als Einmalzahlung oder in mehrfachen Zahlungsbeträgen geleistet werden.

Zu den Rechnungsgrundlagen für die Festlegung der Höhe von Leibrenten gehören Alter und Geschlecht des Bezugsberechtigten. Außerdem muss der Kaufpreis des Versicherungsobjekts (zzgl. Zinsen) festgelegt werden. Grundlegende Anhaltspunkte zur Berechnung bieten Leibrenten Rechner verschiedener Internetportale.

Gute Altersvorsorge hilft gegen Rentenlücken

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) nimmt das Thema Leibrente regelmäßig in Untersuchungen auf. Im Jahr 2010 warnt das Institut insbesondere vor wachsenden Rentenlücken, die nur durch effektive Anlegestrategien ausgeglichen werden können. Die gesetzliche Rente reicht längst nicht aus, um den Lebensstandard im Alter abzusichern. Beim Vermögensaufbau sollte man sich nicht nur auf betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente und Rürüp-Rente verlassen. Eine zusätzliche private Absicherung ist zu empfehlen. Erst im Jahr 2007 hatte eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge die Bedeutung von Leibrenten und Entnahmeplänen für die Altersversorgung untersucht.

Immobilienverrentung – Hausverkauf gegen Leibrente

Wer eine Immobilie besitzt, kann diese gegen eine Leibrente verkaufen. Diese Form des Hausverkaufs wird auch als umgekehrte Hypothek oder Immobilienverrentung bezeichnet.

Leibrenten Vorteile für beide Vertragsparteien

Leibrenten bieten Bezugsberechtigtem und Zahlungsleistendem gleichermaßen Vorteile. Der Bezugsberechtigte erhält die jeweils vereinbarte Leibrente bis zu seinem Lebensende als periodische Auszahlung oder Einmalzahlung. Dass die Leibrente an das Alter des Bezugsberechtigten gebunden ist, kann sich auch als Vorteil für den Zahlungsleistenden erweisen. Stirbt der Bezugsberechtigte frühzeitig, erwirtschaftet der Zahlungsleistende einen versicherungsmathematischen Gewinn.

 

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