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Baukindergeld – Voraussetzungen für die Familien Förderung

Donnerstag 24. Mai 2018

Baukindergeld - Förderung für Familien EigenheimMit dem Baukindergeld will die Bundesregierung besonders junge Familien mit Kindern die Entscheidung für Wohneigentum erleichtern. Eltern, die ab 1. Januar 2018 eine Baugenehmigung erhalten oder einen Kaufvertrag unterschrieben haben, erhalten für jedes Kind monatlich 100 Euro, und das für insgesamt 10 Jahre. Familien mit einem Kind dürfen sich somit auf insgesamt 1.200 Euro pro Jahr bzw. 12.000 Euro insgesamt freuen. Welche Voraussetzungen für die Bewilligung des Baukindergeldes erfüllt werden müssen und was Sie sonst noch über das Baukindergeld wissen sollten, haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Baukindergeld – Die Voraussetzungen für die Förderung

Für die Bewilligung des Baukindergeld-Antrages müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Für erstes gemeinsames Wohneigentum

Die Förderung unterstützt den ersten gemeinsamen Neubau bzw. Kauf von Wohneigentum, das selbst genutzt wird und sich in Deutschland befindet.

2. Kaufvertrag/Baugenehmigung ab 1. Januar 2018

Das Baukindergeld kann rückwirkend ab 1. Januar 2018 beantragt werden. Wer also nach diesem Stichtag einen Immobilienkaufvertrag unterschrieben bzw. eine Baugenehmigung erteilt bekommen hat, der hat Anspruch auf die Baukindergeld-Förderung. Entsprechend besteht kein Anspruch, wenn der Kauf bzw. die Baugenehmigung aus dem Jahr 2017 stammen.

3. Kinder sind noch nicht volljährig

Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen die Kinder das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.

4. Kinder leben im neuen Wohneigentum

Die Kinder, für die das Baukindergeld beantragt wurde, müssen anschließend im neuen Wohneigentum wohnen. Als Nachweis darüber dienen die Meldebescheinigungen.

5. Bezug von Kindergeld

Die Eltern erhalten Kindergeld bzw. profitieren von einem Kinderfreibetrag.

6. Obergrenze – Haushaltsjahreseinkommen plus Kinderfreibetrag

Das gemeinsame Jahresbruttoeinkommen darf die Grenze von 75.000 Euro plus einem Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind nicht überschreiten. Demnach liegt die Obergrenze für Eltern mit einem Kind bei 90.000 Euro. Entscheidend für die Berechnung sind die Haushaltseinkünfte der letzten zwei Kalenderjahre. Die Höhe des Haushaltseinkommens wird nur einmal bei der Stellung des Baukindergeld-Antrages ermittelt. Steigt das gemeinsame Einkommen in den folgenden Jahren über die Grenze von 90.000 Euro, so hat dies keine Auswirkung auf die Förderung.

Baukindergeld Antrag – Voraussichtlich ab 1. August 2018 bei der KfW-Bank

Voraussichtlich ab 1. August 2018 soll das Baukindergeld bei der staatlichen KfW-Förderbank beantragt werden können. Im Falle einer Bewilligung wird das Baukindergeld ein Mal pro Jahr ausgezahlt. Es kann natürlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

So viel Baukindergeld gibt es

Anzahl der KinderBaukindergeld
pro Jahr
Baukindergeld
in 10 Jahren insgesamt
1 Kind1.200 Euro12.000 Euro
2 Kinder2.400 Euro24.000 Euro
3 Kinder3.600 Euro36.000 Euro

Baukindergeld soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden

Das Baukindergeld soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Im Haushaltsplan 2018 des Bundesministeriums für Inneres, Bau und Heimat sind bereits 400 Millionen Euro dafür veranschlagt. Bis 2021 will die Bundesregierung insgesamt 2 Milliarden Euro für das Baukindergeld bereitstellen. Schätzungen zufolge könnten insgesamt 220.000 Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die sich sonst kein Wohneigentum leisten könnten, von der Baukindergeld-Förderung profitieren. In Deutschland besitzen gerade einmal 45 Prozent der Haushalte eine eigene Immobilie, während im übrigen Europa die Wohneigentumsquote bei ca. 70 Prozent liegt.

Bildquelle: Flickr.com – Fenstermaxx 24, Immobilie, CC BY-SA 2.0