Makler & Immobilienfinden leicht gemacht

Immobilien Markt 2015: Diese Änderungen kommen

Mittwoch 07. Januar 2015

In diesem Jahr müssen sich Immobilienkäufer, Makler und weitere in der Immobilienbranche Tätige auf einige Neuerungen einstellen. Egal ob Hauskauf, Bau, Immobilienfinanzierung oder Wohnungssuche mit Makler: 2015 wird aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen spannend bleiben. Die Redaktion des ImmoSuche Magazin fasst zusammen, welche Neuerungen den Immobilienmarkt in diesem Jahr beeinflussen werden. Immobilienkauf – Grunderwerbsteuer und Zinsen

Wer in diesem Jahr ein Haus bauen oder in eine bereits fertige Immobilie investieren möchte, muss sich in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und auch im Saarland auf eine höhere Grunderwerbsteuer einstellen. In Nordrhein-Westfalen fallen hierfür ab 2015 6,5 anstelle von ehemals 5 Prozent des Kaufpreises an. Auch das Saarland setzt die Grunderwerbsteuer mit 6,5 Prozent höher an als noch im Vorjahr (5,5 Prozent).

Damit folgen die beiden Bundesländer dem Beispiel fünf anderer Bundesländer, welche die Grunderwerbsteuer bereits im vergangenen Jahr erhöhten. Günstiger bleibt es wiederum in Bayern und im Freistaat Sachsen, den Bundesländern mit der aktuell geringsten Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent).

Ebenfalls Einfluss auf die Attraktivität von Immobilienkäufen nimmt das Zinsniveau. Hier sei in 2015 mit historisch niedrigen Konditionen zu rechnen, so Marktbeobachter. So bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) seit Ende 2014 um bis zu 0,25 Prozent niedrigere Zinsen in unterschiedlichen Förderprogrammen (z.B. Energieeffizient Bauen, Altersgerecht Umbauen, Wohneigentum).

EnEV 2014 РH̦here Anforderung an die Energieeffizienz

Der 1. Januar 2015 ist auch der Stichtag für die Energieeinsparverordnung EnEV. Hier können bei erforderlichen umzusetzenden Maßnahmen wie z.B. dem Austausch von Gas- und Ölheizkesseln (älter als 30 Jahre) entsprechende Mehrkosten auf Immobilieneigentümer zukommen.

Mietpreisbremse – Haus und Wohnung mieten soll bezahlbar bleiben

Entsprechende gesetzliche Neuregelungen des sog. Mietrechtsnovellierungsgesetzes werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015 in Kraft treten. Derzeit berät der Bundestag noch über den Gesetzesentwurf, wonach der Mietpreis sich bei Neu- bzw. Wiedervermietung maximal 10 Prozent über ortsüblichen Vergleichsmieten bewegen darf. Zudem bleibt es in Bezug auf die geplante Mietpreisbremse spannend, wer künftig für Kosten wie Maklergebühren aufkommt. Der Gesetzgeber verweist dabei auf das sog. Bestellprinzip, wonach in Zukunft Vermieter und weniger der Mietinteressent in die Pflicht genommen werden könnte.

Bildquelle: Flickr.com – Rüdiger Stehn, Haustür, CC BY-SA 2.0