Makler & Immobilienfinden leicht gemacht
Der Weg zur Mietpreisbremse wurde durch den im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf geebnet. Im Jahr 2015 soll das neue Gesetz in Kraft treten und seiner Zielausrichtung entsprechend zur Stabilisierung des Wohnungs- und Immobilienmarktes beitragen. Immo-Suche informiert an dieser Stelle überblicksartig zu den wichtigsten Neuregelungen. Bezahlbarer Wohnraum: Was bringt die Mietpreisbremse?
Mit dem Gesetz fokussiert die Bundesregierung auch das Ziel, die angespannte Wohnraumsituation in Großstädten in Hinblick auf bezahlbaren Wohnraum zu verbessern. Bei Neuvermietung werden Mietpreissteigerungen mit den Neuregelungen des Gesetzes künftig auf einen gesetzlich verankerten Prozentsatz begrenzt.
Der Gesetzesentwurft zur Mietpreisbremse sieht diesbezüglich folgendes vor:
1. Die Bundesländer legen fest, welche Gebiete unter den Begriff des fallen.
2. In diesen Gebieten dürfen Vermieter dann Mietpreissteigerungen von max. 10 Prozent gemessen an der ortsüblichen Vergleichsmiete durchsetzen.
3. Verschiedene Ausnahmen von dieser Maßgabe regelt das Gesetz allerdings ebenfalls.
4. Anwendung findet die Mietpreisbremse auch bei Staffel- und Indexmieten.
Ausnahmen trotz Mietpreisbremse: Was Vermieter und Mieter beachten sollten
Vermieter müssen bei der Neuvermietung frei gewordener Wohnungen den Mietpreis nicht unter der bisher verlangten Miete ansetzen. Die vorangegangene vereinbarte Miete darf auch für ein neues Mietverhältnis zu Grunde gelegt werden.
Ebenso dürfen Vermieter, die ein bestimmtes Maß an Modernisierung des Wohnraums nachweisen können, die Miete unabhängig von der Mietpreisbremse festlegen können.
Ausgenommen von der Regelung sind zudem Neubauten. Der Gesetzgeber fasst unter diesen Begriff alle Wohnungen, welche seit dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet und genutzt werden.
Änderungen bei der Übernahme von Maklerkosten
Zum Maklerhonorar trifft das neue Gesetz, das voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2014 in Kraft treten soll, ebenfalls Regelungen. Demnach soll für entsprechende Leistungen des Maklers bei der Vermietung derjenige zahlen, der diese in Auftrag gibt (Auftragsprinzip). Damit schützt das Gesetz Mieter, die nicht mehr automatisch anfallende Maklerkosten tragen müssen.
Empfehlung: Immo-Suche bietet Maklern bis Jahresende 2014 die Möglichkeit, kostenfrei auf www.imm-suche.net Inserate zu schalten. Die Anmeldung für Makler erfolgt online.
Bildquelle: Flickr.com – Urban Explorer Hamburg, IMG_8184, CC BY-SA 2.0