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Mietrecht im Fokus

Montag 28. Januar 2013

Mit Jahresbeginn 2013 müssen sich Verbraucher auf einige Änderungen im Mietrecht einstellen. Ein entsprechendes Mietrechtsänderungsgesetz wurde im Bundestag bereits auf den Weg gebracht und soll dem Bundesrat im Februar vorgelegt werden. Immo-Suche.net bietet vorab einen Überblick zu den Neuerungen, die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern betreffen. Bei Organisationen wie dem Mieterbund stehen die Gesetzesänderungen bereits in der Kritik, da sie vor allem die Rechte der Vermieter stärken. Inwiefern dies das Mieten 2013 beeinflusst, zeigt ein Blick auf die erwarteten Neuregelungen. So würde das Mietrechtsänderungsgesetz künftig Hausbesitzern und Vermietern mehr Optionen zur Kündigung von Mietverträgen und auch zur Räumung der Wohnungen bieten. Auch fehlt es an einer grundsätzlichen Beschränkung von Mietpreiserhöhungen bei Neuvermietung. In diesem Zusammenhang rechnet der Mieterschutzbund mit einer weiteren Preisexplosion bei Neuverträgen und kritisiert auch weitere gesetzliche Verankerungen, die Mietpreiserhöhungen in bestimmten Fällen rechtfertigen. Betroffen sind hiervon insbesondere Studenten auf Wohnungssuche sowie Leistungsempfänger, die sich die kontinuierlich steigenden Mieten, vor allem in Ballungszentren, dann nicht mehr leisten können. Künftig sollen die Bundesländer selbst entscheiden, ob sie entsprechende Reformen im Mietrecht umsetzen. So schlägt der Bundestag im Mietrechtsänderungsgesetz vor, dass Vermieter die Mieten aus bestehenden Verträgen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren maximal um 15 Prozent erhöhen dürfen. Zuvor waren es 20 Prozent.

Das Mietrechtsänderungsgesetz erweitert auch das rechtliche Spektrum für Modernisierungsarbeiten (z.B. energetische Sanierung), die Mieter ohne Anspruch auf Mietminderung über einen Zeitraum von 3 Monaten dulden müssen, wenn diese Maßnahmen zu Kosteneinsparungen beitragen. Höhere Mieten aufgrund von Modernisierung sind dann in vielen Fällen unvermeidbar.