Makler & Immobilienfinden leicht gemacht

WG Leben: Rechte und Pflichten im Ãœberblick

Dienstag 31. März 2015

Gemeinsamm schöner und günstiger wohnen: In vielen Großstädten ist die Wohngemeinschaft (WG) zur häufigen Lebensform geworden und längst nicht mehr nur ein Phänomen des Studentenlebens. Auch Berufstätige oder die Zielgruppe der Senioren setzen vermehrt auf das Zusammenwohnen – das spart Geld und bietet zusätzliche Vorteile durch die Gemeinschaft. Welche Besonderheiten kennt das Mietrecht zum WG Alltag? Mieter, die eine Wohngemeinschaft gründen möchten, sollten sich vor Abschluss des Mietvertrags individuell beraten lassen. Das Mietrecht kennt verschiedende Formen von WG Mietverträgen, die jeweils mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden sind. Es gilt insbesondere Kernthemen wie Nebenkostenabrechnung, Kündigungsfristen und Besonderheiten bei der WG Auflösung im Vorfeld abzuklären.

WG Mietverträge im Vergleich

(1) Hauptmieter sind alle Mitglieder der Wohngemeinschaft („echte WG“)

Es besteht die Möglichkeit, dass alle mietenden Parteien (Mitglieder der WG) im Mietvertrag namentlich eingetragen werden, diesen entsprechend unterschreiben und damit Hauptmieter sind. Dann haben alle Mieter gleiche Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter.

Stolperfallen bringt dieses WG Mietvertrag Modell beim Thema Kündigung mit sich. Zieht ein einzelner Bewohner aus, bedarf es grundsätzlich sowohl der Zustimmung der anderen Mitbewohner als auch der des Vermieters. Der Vermieter darf zudem ausstehende Zahlungen (z.B. Miete, Nebenkosten) bei Zahlungsrückstand per gesundschuldnerischer voller Haftung von jedem der WG Mieter einfordern. Bei Auszug müssen sich die WG Mitglieder individuell einigen, wie eine hinterlegte Kaution verteilt werden soll. Der Vermieter hat dabei die Pflicht, alle im Mietvertrag eingetragenen Parteien separat zu informieren. Können die WG Bewohner keine Einigung erzielen, wird die Kaution vorerst beim Amtsgericht hinterlegt.

(2) Ein Bewohner ist Hauptmieter, die anderen Untermieter („Untermiet-WG“)

Gegenüber dem Vermieter oder Wohnungseigentümer ist in diesem Fall nur der im Mietvertrag benannte Bewohner (Hauptmieter) an bestimmte Rechte und Pflichten gebunden (alleinige Haftung für Mietzahlung, Kaution, Schönheitsreparaturen, etc.). Der Hauptmieter wird dann wiederum selbst zum Vermieter und schließt mich den anderen WG Bewohnern einen Untermietvertrag ab.

Problematisch kann dieses WG Modell sein, wenn gegenüber dem Hauptmieter eine Kündigung ausgesprochen wird. Dann ist auch das Mietverhältnis von Hauptmieter und Untermietern betroffen. Es besteht kein ausdrücklicher Rechtsanspruch, dass der Vermieter einen neuen Hauptmieter akzeptiert. In der Praxis ist es allerdings üblich, dass das Mietverhältnis mit einem oder mehreren der Untermieter fortgesetzt wird, wenn entsprechend Neuregelungen im Hauptmietvertrag erfolgen.

(3) Einzelne Mietverträge für jedes WG Zimmer

Der Vermieter bzw. Wohnungseigentümer kann auch mit jedem WG Mitbewohner einen Einzelmietvertrag für das jeweils genutzte Zimmer schließen. Damit behält er sich praktisch das Recht vor, über neue Mieter zu entscheiden. Für die WG Mitbewohner bedeutet ein Einzelmietvertrag, dass der Vertrag ohne Rücksicht auf die Mitmieter zu den gesetzlichen Kündigungsfristen beendet werden kann. Für alle WG Bewohner gelten gegenüber dem Vermieter die gleichen Rechte und Pflichten. Sie kommen jeweils nur für eigene Mietzahlungen auf.

Weiterführende Infos, Tipps und Links:
WG Angebote auf Immo-Suche.net
Studie: Deutsche Studenten bevorzugen WGs
Wohngemeinschaft – Hinweise vom Deutschen Mieterbund
Buch Empfehlung: „Tipps zum Mietvertrag. Fallen vermeiden – Vorteile nutzen“, Deutscher Mieterbund 2010, Verlag C.H. Beck

Bildquelle: Flickr.com – digital cat, Studentenwohnungen Schwere Reiter Straße, CC BY 2.0