Makler & Immobilienfinden leicht gemacht

Wichtige Neuerungen im Immobilienjahr 2017

Montag 09. Januar 2017

Im Jahr 2017 erwarten Mieter, Vermieter sowie am Bau oder Kauf von Wohnimmobilien Interessierte einige Neuerungen, die sie kennen sollten. Wir stellen Sie in einer kurzen Übersicht vor. Digitales Fernsehen: Umstellung auf DVB-T2 HD am 29. März 2017
Digitales Antennenfernsehen nutzen diejenigen, die nicht auf Kabel oder eine Satellitenanlage zurückgreifen können. Bisher galt DAB-T als Standard, doch am 29. März 2017 erfolgt die Umstellung auf DVB-T2 HD. Damit die Nutzer des digitalen Fernsehens dann nicht vor einem schwarzen Bildschirm sitzen, benötigen sie einen HD-fähigen Receiver.

Mit der Anschaffung eines neuen Receivers enden die durch die Umstellung entstehenden Kosten jedoch nicht. Denn ab dem 1. Juli 2017 senden die Privatsender RTL. ProSieben und Co. ihr Programm verschlüsselt via Freenet TV. Gegen einen jährlichen Obolus in Höhe von 69 Euro werden die privaten Sender freigeschaltet und können via DVB-T2 HD geschaut werden. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen sendet sein Programm dagegen weiterhin kostenfrei in HD-Qualität.

Rauchmelderpflicht ausgedehnt
Für Neubauten gilt die Rauchmelderpflicht beinahe in allen Bundesländern. Berlin zieht nun auch ab dem 1. Januar 2017 nach. Zudem verlangen immer mehr Bundesländer, Brandmelder auch in Bestandsbauten nachzurüsten. In Nordrhein-Westfalen musste dies bereits zum 1. Januar 2017 erfolgt sein, die Bayern haben bis 31. Dezember 2017 Zeit für die Nachrüstung.

Stromkosten steigen
In vielen Regionen Deutschlands steigen die Strompreise. Das liegt erstens an der Erhöhung der Umlage für Erneuerbare Energien, die nun 6,88 Cent pro Kilowattstunde beträgt, sowie am Anstieg der Netznutzungsentgelte. Letztere fallen je nach Betreiber unterschiedlich hoch aus. In jedem Fall haben Verbraucher bei einer Erhöhung des Stromtarifs ein Sonderkündigungsrecht.

Höhere Umzugspauschale
Wer berufsbedingt umzieht, der kann die entstehenden Umzugskosten steuerlich absetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass mit dem Berufswechsel ein kürzerer Arbeitsweg einhergeht (mindestens eine Stunde pro Tag). Die Umzugspauschale kann als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ab dem 1. Februar 2017 erhöht sich der Pauschalbetrag für Singles von 746 Euro auf 764 Euro. Verheiratete können derweil statt 1493 Euro dann 1528 Euro anrechnen lassen.

Fällt die Entscheidung für einen Umzug aus privaten Gründen, können Bürger ebenfalls Geld vom Fiskus erhalten, indem sie die vom Umzugsunternehmen in Rechnung gestellten Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung gelten machen. Bis zu 20 Prozent hiervon, maximal jedoch 4.000 Euro, bekommt man von Fiskus zurück.

Eigenheimförderung für Familien?
Im vergangenen Jahr wurden per Gesetz die Kreditvergaberichtlinien verschärft. Dies hatte nicht nur bei Banken, sondern auch bei Verbrauchern Befürchtungen geweckt, dass insbesondere jungen Familien die Möglichkeit zum Bau bzw. Kauf eines Eigenheims verwehrt bleibt. Aus diesem Grunde hatte die Bundesbauministerin ein Familienbaugeld vorgeschlagen, das Eltern bei ihrem Hausbautraum mit bis zu 20.000 Euro unterstützt. Die Förderung könnte an Familien Regionen mit Wohnungsnotstand ausgezahlt werden, deren Jahreseinkommen maximal 70.000 Euro beträgt. Ein anderer Vorschlag aus den Reihen der CDU sieht ein sogenanntes Baukindergeld, einen Zuschlag zum Kindergeld, als Lösung des Problems.

In einer Immowelt.de-Umfrage befürworteten immerhin 52 Prozent der Befragten eine Förderung von Familien, lediglich 16 Prozent sprachen sich dagegen aus.

Bildquelle: Flickr.com – Jessica Spengler, 365.29: The keys, CC BY 2.0