Makler & Immobilienfinden leicht gemacht
Der Umzug ins neue Heim steht vor der Tür. Was aber passiert mit der alten Wohnung? Eine fristgerechte Kündigung Ihres bisherigen Mietvertrags und eine gute Umzugsplanung sind unerlässlich um doppelte Kosten zu vermeiden.
Wer einen Umzug in eine neue Wohnung plant, muss den bisherigen Mietvertrag für die alte Wohnung fristgerecht kündigen. Mieter sollten dabei insbesondere im Hinterkopf behalten, dass für eine fristgerechte Kündigung nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang der Kündigung beim Vermieter maßgeblich ist. Wir haben die wichtigsten Kündigungsfristen für Sie zusammengefasst:
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Kündigungsfrist für Mietverträge gesetzlich mit 3 Monaten geregelt. In vielen Fällen wird dies auch so gehandhabt. Ausnahmen bestätigen aber wie immer die Regel, weshalb Sie unbedingt immer genau entsprechende Regelungen in Ihrem Mietvertrag nachlesen sollten.
Grundlegend muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Sind mehrere Parteien als Hauptmieter geführt, sind für eine Kündigung die Unterschriften aller Hauptmieter zwingend erforderlich. Das Kündigungsschreiben sollte zudem konkrete Angaben vom Kündigungsvorhaben enthalten:
(1) Was bedeutet ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag?
Vor Ihrer Umzugsplanung sollten Sie unbedingt ihren bisherigen Mietvertrag in puncto Kündigungsfrist prüfen. Während häufig eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart wird, gibt es im Einzelfall auch Sonderregelungen wie den beidseitigen Kündigungsverzicht.
In einem solchen Fall vereinbaren die beiden Parteien, Mieter und Vermieter, dass für einen bestimmten Zeitraum keine Kündigung ausgesprochen werden darf. Da dieser Zeitraum unterschiedlich definiert wird und in der Regel sogar bis zu 4 Jahre betragen darf, ist ein eventueller Kündigungsverzicht eine bedeutsame Klausel im Mietvertrag.
(2) Wann kommt ein Sonderkündigungsrecht in Betracht?
Möchten Sie Ihren Mietvertrag vorzeitig beenden, ist das im Einzelfall über das so genannte Sonderkündigungsrecht möglich. Dieses greift beispielsweise…
(3) Was muss ich zur Kündigung wegen Eigenbedarf wissen?
Möchte Ihr Vermieter Ihre bisherige Wohnung für sich selbst, Angehörige seines Haushalts oder andere Familienangehörige beanspruchen, wird dies als Eigenbedarf bezeichnet. Der Vermieter muss dann eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, die ebenfalls an bestimmte Erfordernisse und Fristen gebunden ist:
Entscheidend ist auch, dass der Eigenbedarf bei Mietvertragsschluss nicht bereits bekannt war. In einem solchen Fall müsste der Vermieter seinen Mieter schon beim Vertragsschluss darauf hinweisen. Darüber hinaus gelten die Bedingungen und Fristen gem. § 573 c BGB:
Ein Sonderfall beim Eigenbedarf ergibt sich, wenn in einem bisherigen Mietshaus Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden. Bei bestehender Vermietung müssen die neuen Eigentümer i.d.R. eine Sperrfrist von 3 Jahren einhalten bis eine Eigenbedarfskündigung möglich ist. Bitte beachten Sie auch, dass in den deutschen Bundesländern hierzu unterschiedliche Regelungen und Fristen gelten.
Möchten Sie als Mieter gegen eine Eigenbedarfskündigung vorgehen, helfen Ihnen diese Hinweise weiter:
Stellt die Kündigung einen besonderen Härtefall für Sie als Mieter dar, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, können Sie Widerspruch einlegen. Gleiches gilt, wenn Sie beispielsweise vermuten, dass es sich gar nicht um ‚echten‘ Eigenbedarf handelt. Lässt sich dem Vermieter nachweisen, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wurde, steht Ihnen als Mieter unter Umständen auch Schadensersatz zu.
(4) Wann greift eine fristlose Kündigung?
Bei einer fristlosten Kündigung seitens des Mieters muss dem Vermieter zunächst ein so genanntes Recht auf Nachbesserung/Mängelbeseitigung eingeräumt werden. Die dafür maßgebliche Frist wird vom Einzelfall bestimmt und ist insbesondere vom Ausmaß der bestehenden Mängel abhängig. Zu den Belangen, die eine fristlose Kündigung des Mieters rechtfertigen können, gehören:
Haben Sie Ihren bisherigen Mietvertrag fristgerecht gekündigt, können Sie mit der Wohnungsübergabe einen weiteren wichtigen Schritt vor dem Umzug organisieren. Vereinbaren Sie hierzu am besten bereits frühzeitig einen geeigneten Termin mit Ihrem Vermieter und klären vorab alle wichtigen Fragen zur Übergabe der alten Wohnung.
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