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Umzugskosten – Behalten Sie den Ãœberblick

Immo-Suche macht gemeinsam mit Ihnen den Ausgaben-Check:  Wie viel Kapital – darunter insbesondere Zeit und Geld – müssen Sie in etwa in Ihren Umzug investieren? Bei der Beantwortung dieser sehr individuellen Frage möchten wir Ihnen mit unserem Ratgeber und einigen Spartipps rund um den Umzug weiterhelfen.

Diese potenziellen Ausgaben sollten Sie bei der Berechnung Ihrer Umzugskosten im Blick behalten:

  • aktuelle Wohnungskosten (Miete alte und neue Wohnung)
  • Maklerkosten und/ oder Kaution für die neue Wohnung
  • Renovierungskosten für die alte und neue Wohnung
  • direkte Umzugsausgaben (z.B. Verpackungsmaterial, Umzugskartons, Transporter, Umzugsunternehmen)
  • Kosten für Neuanschaffungen (z.B. Möbel, Küche)
  • umzugsrelevante zusätzliche Ausgaben (z.B. Parkverbot am Umzugstag, Nachsendeauftrag)

Für eine gute Kostenkalkulation sollten Sie auch verschiedene Umzugsmöglichkeiten prüfen. Ein privat organisierter Umzug oder der Auftrag an eine Umzugsfirma bringen ganz unterschiedliche Herausforderungen bei der Berechnung der Umzugskosten mit.

Zu diesen Themen bietet Immo-Suche auf dieser Seite aktuelle Informationen und Tipps zum Sparen von Umzugskosten:

  1. Selbst umziehen oder umziehen lassen?
  2. Individuelle Tipps zum Kosten sparen
  3. Wer hat Anspruch auf eine Umzugsbeihilfe?
  4. Wie kann man Umzugskosten steuerlich absetzen?

Umzug in Eigenregie oder Umzug mit einem Umzugsunternehmen?

Ein wesentlicher Faktor, der Ihre Umzugskosten beeinflusst, ist die Art und Weise wie Sie dieses Großprojekt gestalten. Übernehmen Sie einen Teil der Aufgaben selbst, können hier und da einige Euro eingespart werden.

Allerdings lohnt es sich immer auch eine Gegenrechnung zu machen, denn für einen Umzug in Eigenregie bedarf es vor allem Zeit. Wer diese nicht investieren kann, ist mit einem Full-Service Umzug durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen gut beraten.  Je mehr Services das Umzugsunternehmen für Sie übernimmt, desto höher werden die Umzugskosten ausfallen. Allerdings haben Sie dann auch ein echtes Rundum-Sorglos-Paket für den Start ins neue Heim.

Wie werden Umzugskosten grundsätzlich berechnet?

Wer ein Umzugsunternehmen beauftragt, sollte sich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Dabei fließen in die veranschlagten Umzugskosten in der Regel folgende Faktoren ein:

  • das Volumen des Umzugsguts (häufig in Kubikmeter, m³)
  • die Wohnungsgröße (in Quadratmeter, m²)
  • die Entfernung, die beim Umzug zwischen alter und neuer Wohnung zurückgelegt wird
  • Leistungen wie das Verpacken und Auspacken des Umzugsguts oder der Auf- und Abbau von Möbeln

Wer den Umzug privat durchführt, muss insbesondere nachfolgende Ausgaben einplanen:

  • Kosten für Verpackungsmaterial (z.B. Umzugskartons)
  • Kosten für Benzin, Mietwagen
  • ggf. auch Kosten für ein Parkverbot am Umzugstag

Ein Umzug in Eigenregie kann sich auszahlen …

  • … wenn Sie die Möglichkeit haben, in Etappen umzuziehen und Zeitdruck entfällt.
  • … wenn Sie tatkräftige Unterstützung von Familienmitgliedern, Verwandten und Freunden erhalten.
  • … wenn Sie vergleichsweise wenig Hausrat transportieren müssen (z.B. Studenten Umzug).
  •  … wenn Sie lieber selbst verpacken und Ihr Hab und Gut eigenständig transportieren möchten.

Ein Umzug mit einer Spedition kann sich auszahlen …

  • … wenn Sie durch den Umzug eine größere Entfernung zurücklegen müssen.
  • … wenn Sie mit dem Umzug zwei Haushalte zusammenführen und dadurch viel Umzugsgut haben (z.B. Pärchen Umzug)
  • … wenn Sie als Familie mit Kindern umziehen und für professionelle Umzugsunterstützung dankbar sind.

Tipps zum Umzugskosten sparen

1. Umzugskosten vorab kalkulieren

Das A und O bei der Planung eines Umzugs bleibt der Angebotsvergleich. Nehmen Sie sich unbedingt die Zeit verschiedene Angebote einzuholen und eine persönliche Kostenkalkulation anhand der hier bereits überblicksartig zusammengestellten Umzugskosten-Kategorien zu erstellen.

2. Doppelte Mietkosten vermeiden

Vermeiden Sie es parallel Miete für die alte und neue Wohnung zahlen zu müssen. Das erreichen Sie insbesondere über eine vorausschauende Planung. Kündigen Sie Ihre alte Wohnung fristgerecht.  Idealerweise kann der neue Mietvertrag dann direkt an den letzten Tag des alten Mietvertrags anknüpfen.

3. Renovierungskosten prüfen

Bei Auszug sollten Sie Ihren Mietvertrag genau studieren. Er gibt Auskunft darüber, welche Schönheitsreparaturen tatsächlich vorgenommen werden müssen. Wissen Sie was zu erledigen ist, können Sie rechtzeitig mit der Renovierungsplanung beginnen und eventuell auch Angebote von Handwerkern vergleichen.

4. Sparen bei Strom, Telefon, Internet & TV

Bei einem Wohnortwechsel gilt es immer auch die bestehenden Versorgungstarife zu prüfen. Nehmen Sie Ihren Umzug zum Anlass für einen aktuellen Stromanbietervergleich und stellen Sie beispielsweise auch Ihre Verträge rund um den Telefon- und Internetanschluss auf den Prüfstand. Im Einzelfall können Sie bei Umzug sogar von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn Ihr bisheriger Versorger die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann.

5. Steuerliche Vorteile eines Umzugs nutzen

Insbesondere bei beruflich bedingten Umzügen können Sie anhand Ihrer Steuererklärung Umzugskosten von der Steuer absetzen.

6. Staatliche Unterstützung für Umzugskosten

Der Staat unterstützt Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bei der Wohnungssuche und übernimmt ebenfalls Umzugskosten. Wenn Ihr Haushalt für eine solche Umzugsbeihilfe in Betracht kommt, sollten Sie sich unbedingt frühzeitig mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen.

Umzugsbeihilfe – Das müssen Sie wissen

Der Begriff Umzugsbeihilfe beschreibt die finanzielle Beteiligung und Kostenübernahme am Umzug für alle, die Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen und so genannte ALG II und Hartz IV Empfänger sind. Für die erfolgreiche Beantragung dieser Unterstützung müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Umzug muss grundsätzlich erforderlich sein und bedarf der Zustimmung des Amtes.
  • Es werden in der Regel nur Kosten für privat organisierte Umzüge übernommen.

Wann gilt ein Umzug für das Amt als erforderlich?

Es gibt verschiedene Gründe, die eine Umzugsbeihilfe rechtfertigen. Dazu gehören insbesondere:

  • Familienzuwachs (Die Größe der Wohnung ist nicht mehr angemessen.)
  • veränderte Lebenssituation (z.B. Heirat, Trennung oder Scheidung)
  • gesundheitliche Belange (Das Leben in der bisherigen Wohnung ist nicht mehr zumutbar.)
  • Arbeitsplatzwechsel
  • eine selbst unverschuldete Kündigung durch den bisherigen Vermieter

Welche Umzugskosten übernimmt das Amt?

Zu den Ausgaben, die vom zuständigen Amt im Falle eines Umzugs übernommen werden, gehören:

  • Kosten für Verpackungsmaterial wie Umzugskartons
  • Kosten für das Mieten eines Transportfahrzeuges
  • Materialkosten für die Renovierung (einzelfallabhängig!)
  • Wohnungsbeschaffungskosten (z.B. im Einzelfall Erstattung für Fahrten zur Wohnungsbesichtigung)

Zusätzlich kann eine Helferpauschale gezahlt werden, die sich i.d.R. zwischen 10 und 50 EUR bewegt und dazu dient, Umzugshelfer zu verköstigen oder zu vergüten.

Kann der Umzug aus triftigen Gründen nicht in Eigenregie durchgeführt werden (z.B. schwere Krankheit), unterstützen die Behörden im Einzelfall auch den Umzug mit einer Spedition. Hierzu müssen dem zuständigen Amt allerdings im Vorfeld Kostenvoranschläge für mehrere Umzugsunternehmen vorgelegt werden.

Was ist eine Aufforderung zum Umzug?

Wer Leistungen nach SGB II bezieht, kann auch vom zuständigen Jobcenter zum Umzug aufgefordert werden. Das geschieht insbesondere dann, wenn Mietkosten oder Wohnungsgröße „unangemessen“ sind. Nach entsprechender Aufforderungen haben Leistungsempfänger bis zu sechs Monate Zeit eine den Vorgaben entsprechende Wohnung zu finden. Gelingt dies nicht, wird vom Amt nach Ablauf dieser Zeitspanne nur noch der „angemessene“ Kostenanteil übernommen.

Umzugskosten absetzen – Tipps für Ihre Steuererklärung

Steuerliche Vorteile bietet ein Umzug insbesondere, wenn er beruflich bedingt ist. Welche Kosten dabei in der Steuererklärung genau als Werbungskosten erstattungsfähig sind. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Transportkosten
  • Fahrt- und Reisekosten
  • Maklergebühren
  • doppelte Mietzahlungen

Wann ist ein Umzug beruflich bedingt bzw. dienstlich veranlasst?

Damit Sie die verfügbare Umzugskostenpauschale und o.g. Werbungskosten in der Steuererklärung ausschöpfen können, muss eines dieser Kriterien erfüllt sein:

  • Anordnung des Umzugs durch den Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen
  • deutliche Fahrtzeitverkürzung (d.h. Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz verringern sich insgesamt mindestens um eine Stunde – vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.2.2006, IX R 79 / 01)

Gibt es weitere Steuervorteile bei Umzügen?

Auch bei Umzügen ohne beruflichen Hintergrund sollten Sie Belege zu den entstandenen Umzugskosten sammeln und aufheben. Bei privat veranlassen Umzügen können Sie gem. § 35 a Abs. 2 EStG Haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Abzugsfähig sind dabei beispielsweise Speditionskosten, wobei der ein entsprechender Nachweis über die Aufwendungen (z.B. Rechnung, Zahlungsbeleg) vorgelegt werden muss.

Erfolgt ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen, ist es möglich Umzugskosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung aufzuführen. Hierzu benötigt die Finanzverwaltung jedoch ebenfalls einen Nachweis, z.B. in Form einer ärztlichen Bescheinigung zur Notwendigkeit des Umzugs.

 

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