Makler & Immobilienfinden leicht gemacht

Wohnungsübergabe

Vor jedem Umzug steht auch ein Aus- und Einzug. Damit dieser ohne Probleme über die Bühne geht, bedarf es auch einer gut organisierten Wohnungsübergabe.

Dabei geht es nicht nur darum, die Schlüssel der alten Wohnung abzugeben oder die der neuen Wohnung in Empfang zu nehmen. Vielmehr kommt es auf viele weitere Details an, die bei Mietern und Vermietern für Rechtssicherheit sorgen. Einen großen Beitrag dazu leistet ein detailliertes Wohnungsübergabeprotokoll.

(1) Rechte & Pflichten von Mieter & Vermieter

Für die Wohnungsübergabe bedarf es eines Termins zwischen Vermieter und Mieter. Dieser sollte möglichst frühzeitig angekündigt und geplant werden.

 

  • Handelt es sich um einen Auszug, ist grundsätzlich der Mieter für die Vereinbarung des Termins zur Wohnungsübergabe verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass der Vermieter seine Wohnung spätestens am letzten Tag des ablaufenden Mietverhältnisses zurückerhält. Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden, wenn die Wohnung an den Vermieter nicht rechtzeitig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand übergeben wird. – §§ 546, Abs. 1, 546a BGB
  • Bei einem Einzug muss der Vermieter seinerseits sicherstellen, dass der Mieter pünktlich zum Mietvertragsbeginn seine neue Wohnung beziehen kann. Wird der Ãœbergabetermin seitens des Vermieters ohne Absage nicht wahrgenommen, können Mieter ggf. Kosten in Rechnung stellen.

(2) Wie läuft eine Wohnungsübergabe ab?

Im Rahmen einer Wohnungsübergabe wird insbesondere der aktuelle Zustand der Mietsache erfasst. Das leistet nicht zuletzt einen Beitrag zur Rechtssicherheit, denn wird die Übergabe entsprechend protokolliert können Besonderheiten und Schäden nachvollziehbar dokumentiert werden und ggf. auch als Beweismittel vor Gericht zum Einsatz kommen.

Zur Wohnungsübergabe erscheinen meist Vermieter und Mieter. Beide Parteien können jedoch auch einen bevollmächtigten Dritten als Vertretungsperson einsetzen. Im Fall des Vermieters sind das regelmäßig Makler oder Hausverwalter. Nach individueller Maßgabe können auch weitere Personen zur Wohnungsübergabe geladen sein, z.B. unabhängige Gutachter, Handwerker. Eine neutrale dritte Person kann ebenfalls als Zeuge fungieren und dies mit einer Unterschrift auf dem Wohnungsübergabeprotokoll bescheinigen.

Der beste Zeitpunkt für eine Wohnungsübergabe ist bei Tageslicht. So vermeiden Sie es, dass eventuelle Schäden durch schlechtere Lichtverhältnisse erst einmal im Verbogenen schlummern und zu spät oder gar nicht dokumentiert werden können.

Grundlegend stehen bei einer Wohnungsübergabe diese Dinge auf dem Prüfstand:

  • Wie ist der aktuelle Zustand der Wohnung? (besenrein, neu tapeziert, etc.)
  • Wie viele Schlüssel gehören zur Wohnung?
  • Welche weiteren Räume sind im Mietvertrag eingeschlossen und wie ist ihr aktueller Zustand? (z.B. Keller, Abstellraum im Haus)
  • Gibt es Besonderheiten an Wänden und Decken? (z.B. Tapete, Anstrich, Bohrlöcher)
  • Gibt es Besonderheiten am Fußbodenbelag? (z.B. Kratzer im Parkett, fehlende Abschlussleisten, etc.)
  • Sind alle Fenster, Türen und Schlösser intakt?
  • Sind die bestehenden Einbauten in ordnungsgemäßem Zustand? (z.B. Badewanne, Toilette, Waschbecken)
  • Funktionieren die Wasserversorgung und Heizung?
  • Welche Zählerstände müssen noch abgelesen werden? (Strom, Gas, Wasser)

(3) Wohnungsübergabeprotokoll nicht vergessen

Für eine umfangreiche Bestandsaufnahme zur Wohnung empfiehlt sich ein Wohnungsübergabeprotokoll. Für dieses gibt es keine einheitliche rechtliche Regelung, aber zahlreiche gute Vorlagen. Insgesamt kommt es darauf an, dass der Zustand der Wohnung beim Ein- und beim Auszug so genau wie möglich festgehalten wird. Um dies zu erreichen, sollte ein gutes Wohnungsübergabeprotokoll insbesondere folgende Informationen enthalten:

  • aktuelle Informationen zu Mieter und Vermieter (insbes. Name, Anschrift)
  • Daten zu anwesenden Dritten bzw. Zeugen (Name, Anschrift)
  • Anschrift und genaue Bezeichnung der betreffenden Wohnung
  • Datum der Wohnungsübergabe und Termine wie Ein- und Auszug
  • Angaben zur letzten Renovierung (Wann? Was?)
  • Informationen zur Schlüsselübergabe (Wann? Welche? Wie viele?)
  • aktuelle Zählerstände (Wasser, Strom, Gas)
  • Details zu vorhandenen Mängeln und Schäden (inkl. Fotodokumentation)
  • Dokumentation sonstiger Absprachen, z.B. Mietkaution, geplante Reparaturen

Erfassen Sie im Wohnungsübergabeprotokoll nach Möglichkeit jeden Raum einzeln. Das ermöglicht eine lückenlose Dokumentation zum Wohnungszustand, denn wenn ein Raum in ordnungsgemäßem Zustand ist sollte das genauso dokumentiert werden wie ein Schaden. Die Beweiskraft können Sie insbesondere erhöhen, wenn Sie Schäden und Mängel am Tag der Wohnungsübergabe auch fotografisch dokumentieren und dem Wohnungsübergabeprotokoll dann als Anlage beifügen.

Am Ende der Wohnungsübergabe sollten sowohl Mieter als auch Vermieter eine Abschrift des angefertigten Protokolls erhalten. Selbstverständlich muss das Wohnungsübergabeprotokoll auch von beiden Parteien, sowie ggf. von weiteren Zeugen, unterzeichnet werden.

 

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