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Barrierefrei Wohnen

Barrierefrei & altersgerecht wohnenAuch im Alter wollen wir ein selbstbestimmtes Leben führen und so wenig wie möglich auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sein. Um trotz körperlicher Behinderungen oder altersbedingter Einschränkungen weiterhin in den eigenen vier Wänden den Alltag meistern zu können, genügen oft schon kleine, kostengünstige Veränderungen in der Wohnung. Im Falle einer schwerwiegenden körperlichen Behinderung sind jedoch z.T. aufwändigere Umbauten nötig, um in der bisherigen Mietwohnung bzw. im eigenen Haus weiterhin leben zu können.

In diesem Beitrag wollen wir die genauen DIN-Vorschriften für ein barrierefreies Wohnen zusammenfassen und auf Fördermittel hinweisen, die speziell für diesen Zweck gedacht sind. Weiterhin stellen wir eine Reihe von kostengünstigen Maßnahmen vor, mit denen Sie Ihre Wohnung altersgerecht umgestalten.

Die Themen im Ãœberblick

  1. Was bedeutet barrierefreies Wohnen?
  2. Wann sollten sich Eigentümer und Mieter für Barrierefreiheit entscheiden?
  3. Dürfen Sie Ihre Mietwohnung barrierefrei bzw. altersgerecht umbauen?
  4. Wie planen Sie einen Umbau für barrierefreies Wohnen Schritt für Schritt?
  5. Welche Alternativen gibt es, wenn Sie Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung umbauen wollen?
  6. Welche Kriterien muss eine barrierefreie Wohnung laut den DIN-Normen erfüllen?
  7. Mit welchen einfachen und kostengünstigen Maßnahmen kann eine Wohnung altersgerecht gestaltet werden?
  8. Welche Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel stehen mir für den Umbau bzw. Kauf einer barrierefreien Wohnung zur Verfügung?
  9. Wie finde ich eine Wohnberatungsstelle in meiner Nähe?
  10. Welche Informationsquellen zum Thema „Barrierefreies Wohnen“ gibt es im Internet?

 

1. Was bedeutet barrierefreies Wohnen?

Laut dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen sind Häuser und Wohnungen barrierefrei, „wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ Eine barrierefreie Wohnung sichert älteren und behinderten Menschen also ein selbstbestimmtes Leben und eine bessere Lebensqualität zu, während pflegende Angehörige durch dieses erhöhte Maß an Selbstständigkeit entlastet werden.

2. Entscheiden Sie sich so früh wie möglich für Barrierefreiheit

Haus, Eigentumswohnung, Mietwohnung barrierefrei umbauenOb ein eigenes Haus oder eine Mietwohnung, in der man schon lange glücklich lebt, – die wenigsten verlassen gern ihre geliebten vier Wände, in denen sie sich geborgen fühlen. Besonders älteren und behinderten Menschen fällt es oft schwer, ihre gewohnte Umgebung verlassen zu müssen. Eben deswegen ist es umso wichtiger, frühzeitig an die Zukunft zu denken und rechtzeitig vorzusorgen!

Hauseigentümer

Planen Sie einen Hausbau bzw. den Kauf eines Hauses, dann achten Sie von Anfang an auf Barrierefreiheit. So ersparen Sie sich später Mehrkosten für einen aufwändigen Umbau. Haben Sie dagegen bereits ein Haus gebaut, das aber noch nicht die Kriterien für barrierefreies Wohnen erfüllt, dann nehmen Sie den Umbau so früh wie möglich in Angriff. Planen Sie Ihren barrierefreien Wohnraum sorgfältig und lassen Sie sich dabei von Wohnberatern und ausführenden Handwerkern beraten.

Wohnungseigentümer

Besitzen Sie eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus, haben Sie prinzipiell die gleichen Rechte wie ein Hauseigentümer. Nur wenn es um den Umbau von gemeinsam genutzten Flächen wie etwa den Hauseingang oder das Treppenhaus geht, benötigen Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.

Mieter

Als Mieter müssen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters einholen, sofern die Umbaumaßnahmen in die Bausubstanz eingreifen. I.d.R. dürfen Vermieter solche baulichen Veränderungen nur ablehnen, wenn die Interessen des Eigentümers oder die der anderen Mieter überwiegen. Im Falle einer Zustimmung sollten Sie mit Ihrem Vermieter eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung abschließen.

3. Rechtliches: Dürfen Sie Ihre Mietwohnung barrierefrei umbauen?

Eigentümer und Mieter dürfen gleichermaßen einen barrierefreien Wohnraum schaffen und entsprechende Umbaumaßnahmen in Angriff nehmen. Laut dem BGB darf jeder Mieter, der ein berechtigtes Interesse hat, bei seinem Vermieter einen Umbau für mehr Barrierefreiheit einfordern. Dafür muss entweder er selbst oder ein Familienmitglied eine körperliche Einschränkung haben. Der Vermieter wiederum kann seine Zustimmung jedoch verweigern, wenn sein Interesse an einem unveränderten Erhalt der Mietwohnung bzw. des Gebäudes überwiegt. Das bezieht sich insbesondere auf Umbaumaßnahmen, die in die Bausubstanz eingreifen, wie etwa ein grundlegender Badumbau oder der Einbau eines Hublifts. Grundsätzlich stellt ein Umbau zum Zwecke der Barrierereduzierung aber immer eine Wertsteigerung der Immobilie bzw. des Mietobjekts dar.

4. Barrierefreies Wohnen – So gehen Sie vor

barrierereduzierend umbauen

  1. Gehen Sie durch Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung und notieren Sie vorhandene Barrieren, die Ihnen in den einzelnen Räumen auffallen. Eine hilfreiche Checkliste dafür stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung: https://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de/wohnen/basiswissen-barrierefreies-wohnen/checkliste-pruefen-ob-die-eigene-wohnung-altersgerecht-ist.html
  2. Lassen Sie sich von einem Wohnberater in Sachen altersgerechtes bzw. barrierefreies Wohnen beraten und planen Sie gemeinsam mit dem ausführenden Fachpersonal den Umbau.
  3. Informieren Sie sich unbedingt VOR BEGINN der Umbaumaßnahmen über Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel!
  4. Beantragen Sie die Fördermittel BEVOR Sie Handwerker mit der Umsetzung beauftragen! Voraussetzung für die Bewilligung der Zuschüsse und Fördermittel ist i.d.R., dass die geplanten Maßnahmen die Mindestanforderungen der DIN-Norm 18040-2 erfüllen.
  5. Beauftragen Sie gut qualifizierte Fachbetriebe mit der Ausführung der Umbaumaßnahmen.

5. Alternative – Suche nach einer barrierefreien Wohnung

Wer den Aufwand eines Umbaus scheut, dem bleibt im Alter oder im Falle eines plötzlichen Unfalls nur der Umzug in eine barrierefreie Wohnung, in eine Einrichtung für betreutes Wohnen oder in ein Pflegeheim. Die neue Wohnung sollte unbedingt als „barrierefrei“ beschrieben sein. Denn „altersgerechte“, „barrierereduzierte“ oder „barrierearme“ Wohnungen erfüllen nicht unbedingt alle Kriterien der DIN-Norm 18040-2 für barrierrefreies Bauen.

6. DIN-Vorschriften zum barrierefreien Bauen

altersgereche und barrierefreie WohnungenMit dem Thema barrierefreies Bauen befassen sich folgende DIN-Vorschriften: DIN 18040-1, DIN 18040-2, DIN 18040-3, DIN 32984 und DIN 32975. Speziell für Wohnräume ist die DIN-Norm 18040-2 relevant. Sie regelt, wie barrierefreie Wohnungen, Gebäude und Außenanlagen geplant, ausgeführt und ausgestattet sein müssen. Im Besonderen geht die DIN-Norm darauf ein, welche Merkmale eine für Rollstuhlfahrer uneingeschränkt nutzbare Wohnung erfüllen muss.

Kriterien für barrierefreie Wohnungen laut der DIN-Norm 18040-2

Gebäude und Anlage

  • Die Hauseingänge müssen leicht zu finden und barrierefrei sein. Die Türen sollten durch eine kontrastreiche Gestaltung gut erkennbar sein und sich mit geringem Kraftaufwand öffnen und schließen lassen. Ein ungehindertes Passieren der Hauseingangstüren muss ebenfalls gewährleistet sein, z.B. durch Sicherheitsmarkierungen an Glastüren oder einer zeitlichen Verzögerung bei automatischen Türschließungen).
  • Befinden sich Treppen vor dem Hauseingang, so ermöglichen eine Rampe oder ein Hublift für Rollstuhlfahrer die Ãœberwindung dieses Hindernisses.

Türen und Fenster

  • Die Wohnungstür sollte mindestens 90 Zentimeter breit sein und für Rollstuhlfahrer einen Türspion auf einer Höhe von 120 Zentimetern haben.
  • Innerhalb der Wohnung sollten die Türen mindestens 80 bzw. für Rollstuhlfahrer 90 Zentimeter breit sein.
  • Bei allen Türen sollte man auf Türschwellen verzichten, damit sie von Rollstuhlfahrern ungehindert passiert werden können. Das gilt auch für die Türen zu Balkon und Terrasse.
  • Die Tür zum Bad muss sich nach außen öffnen lassen, um ein Blockieren zu verhindern. Zudem muss sie sich von außen entriegeln lassen, damit im Notfall Hilfe geleistet werden kann.
  • Mindestens ein Fenster in jedem Raum muss für einen Rollstuhlfahrer leicht zu öffnen sein, indem der Fenstergriff in einer erreichbaren Höhe von 85 bis 105 Zentimetern angebracht wird.
  • Damit auch Rollstuhlfahrer einen guten Blick nach draußen haben, sollten die Brüstungshöhe nicht mehr als 60 Zentimeter betragen.

Flur, Bewegungsflächen und Ausstattungselemente

  • Der Flur muss eine Breite von mindestens 120 Zentimetern aufweisen und für Rollstuhlfahrer zusätzlich Platz zum Rangieren bieten (mindestens 150 x 150 Zentimeter).
  • Um ausreichend Platz zum Wenden zu haben, benötigen Rollstuhlfahrer in jedem Raum eine Wendefläche von mindestens 150 x 150 Zentimetern. Für Nicht-Rollstuhlfahrer sollte die Bewegungsfläche mindestens 120 x 120 Zentimeter betragen. Dieser Bereich darf auch nicht durch Möbel, Telefonanlagen, Kabelführungen u.a. eingeschränkt werden.
  • Vor allen Schränken in der Wohnung sind folgende Bewegungsflächen einzuhalten: für Rollstuhlfahrer 150 Zentimeter und für Nicht-Rollstuhlfahrer 90 Zentimeter. Die einzelnen Bewegungsflächen dürfen sich überlappen.
  • Ausstattungselemente wie Handläufe, Halte- und Stützgriffe sollten sich farblich von der Umgebung abheben.

Küche

Barrierefreiheit - altersgerechte Kücheneinrichtung

  • Küchenarbeitsplatte, Spüle und Herdplatten müssen für Rollstuhlfahrer unterfahrbar sein und sollten zu diesem Zweck eine Breite von mindestens 90 Zentimetern haben. Idealerweise werden der Herd, die Spüle und die Arbeitsplatte in einer Ecke angeordnet. So können Rollstuhlfahrer von einer Stelle aus mehrere Dinge erledigen.
  • Der Esstisch sollte für Rollstuhlfahrer ebenfalls unterfahrbar sein (ca. 60 Zentimeter). Hinsichtlich der Breite benötigt ein Rollstuhlfahrer beim Essen etwa 80 Zentimeter Platz.
  • In der Küche erleichtern herausziehbare Unterschränke bzw. Unterschränke mit Rollen den Rollstuhlfahrern den Zugriff auf Töpfe, Pfannen & Co.

Bad

Altersgerechtes & barrierefreies Bad

  • Im Bad gilt es, für Rollstuhlfahrer das Mindestmaß an Bewegungsfläche von 150 x 150 Zentimetern insbesondere für den Waschtisch, das WC sowie für die Dusche und Badewanne einzuhalten. Insgesamt sollte das Bad mindestens 180 x 220 Zentimeter groß sein. Unterstützt eine pflegende Person den Rollstuhlfahrer im Alltag, so sollte das Bad entsprechend größer sein. Für Nicht-Rollstuhlfahrer gelten die Mindestmaße von 120 x 120 Zentimeter.
  • In Bezug auf das WC empfiehlt sich das Anbringen auf Rollstuhlhöhe (ca. 46-48 Zentimeter). Als Mindestbreite werden 90 Zentimeter auf der einen (für seitliches Anfahren) und 30 Zentimeter auf der anderen Seite (für helfende Person) gefordert.
  • Die Dusche muss ebenerdig sein und sollte über einen rutschhemmenden Bodenbelag sowie über einen Duschhocker bzw. Wandsitz verfügen.
  • Für Waschbecken, Dusche und Wanne empfehlen sich Einhebelarmaturen mit schwenkbaren Wasserhahn.
  • Sollen im Bad Haltegriffe an Dusche, Wanne oder WC angebracht werden, dann muss vorher geprüft werden, ob die Wände über eine ausreichende Stabilität verfügen. Haltegriffe und andere behindertengerechte Ausstattungen sollten farblich im Kontrast zur Umgebung stehen.

Schlafzimmer

Barrierefreies Schlafzimmer

  • Das Bett im Schlafzimmer sollte ebenfalls die gleiche Sitzhöhe wie der Rollstuhl haben (z.B. höhenverstellbares Bett oder spezielle Blöcke zum Erhöhen des Bettes). Das erleichtert den Wechsel vom Bett in den Rollstuhl und umgekehrt. Zudem muss das Bett von drei Seiten zugänglich sein, wobei für mindestens eine Seite eine Bewegungsfläche von 150 Zentimetern gegeben sein muss, auf der gegenüberliegenden Längsseiten sollten es mindestens 120 Zentimeter sein. Für Nicht-Rollstuhlfahrer gelten die Mindestmaße 120 Zentimeter auf der einen Bettseite und 90 Zentimeter auf der anderen.
  • Kleiderschränke mit Schiebetüren erleichtern gerade Rollstuhlfahrern den Zugang ungemein. Spezielle Absenkautomatiken oder Garderobenlifte ermöglichen auch den Zugriff auf höher hängende Kleidungsstücke.

7. Einfache Maßnahmen für ein altersgerechtes Zuhause

Allgemein

Altersgerecht Wohnen

  • In längeren Fluren und an Treppen bringen Sie auf beiden Seiten Handläufe an, um mehr Sicherheit vor Stürzen zu schaffen und um mobileingeschränkten Menschen das Gehen zu erleichtern.
  • Für eine gleichmäßige und schattenfreie Beleuchtung in allen Räumen sorgen Sie mit Hilfe einer direkt strahlenden Deckenleuchte, ggf. mit mehreren Lichtquellen.
  • Alle Steckdosen bringen Sie in erreichbarer Höhe an (etwa 70 Zentimeter).
  • Verlegen Sie in allen Räumen rutschfeste Bodenbelege.
  • Entfernen Sie überflüssige Möbel und ordnen Sie die vorhandenen Einrichtungsgegenstände so an, dass ausreichend breite Wege entstehen, auf denen sich alle Möbel und Fenster gut erreichen lassen.
  • Damit auch Rollstuhlfahrer die Fenster öffnen oder schließen können, sind im Handel spezielle Fenstergriffverlängerungen erhältlich, die entweder festmontiert oder je nach Bedarf aufgesteckt werden.
  • Spezielle Holzklötze für Couch, Sessel und Bett sorgen für eine erhöhte Sitzposition und erleichtern das Hinsetzen und Aufstehen.
  • Kabel von Lampen und Elektrokabeln sollten nicht im Weg liegen und wenn möglich mit Kabelleisten an der Wand entlang verlegt werden.
  • Stabile Sitzmöglichkeiten im Schlafzimmer, Bad und Flur sorgen für ein sicheres An- und Ausziehen von Kleidung und Schuhe.

Küche

  • Geschirr und andere Küchenutensilien, die täglich genutzt werden, bewahrt man am besten in greifbarer Nähe auf (z.B. auf der Arbeitsplatte statt im Schrank).
  • Relativ niedrig angebrachte Hängeschränke mit gläsernen Zwischenböden erleichtern die Sicht auf den Schrankinhalt.
  • Werden die Arbeitsplatte und der Herd etwas niedriger angebracht, kann das Essen z.B. im Sitzen zubereitet bzw. gekocht werden.
  • Wasser-Stopp-Systeme sowie automatische Herdabschaltungen sorgen für mehr Sicherheit im Haushalt mit älteren oder demenzkranken Personen.

Bad

  • Ein Duschhocker oder ein Wandklappsitz verringern das Unfallrisiko und ermöglicht mehr Selbständigkeit.
  • Haltegriffe über der Badewanne, in der Dusche und an der Toilette erleichtern das Hinsetzen und Aufstehen.
  • Für zu niedrige Toiletten gibt es spezielle Toilettensitzerhöhungen, die teilweise mit Armlehnen ausgestattet sind.

8. Finanzierung und Fördermittel für barrierefreies Wohnen

Finanzierung Fördermittel barrierefreier UmbauIn Deutschland erfüllen bisher nur wenige Häuser und Wohnungen die Kriterien für barrierefreies Wohnen. Darum fördern Bund, Länder und teilweise auch die Kommunen entsprechende Bau- bzw. Umbaumaßnahmen. Informieren Sie sich möglichst frühzeitig über die Ihnen zur Verfügung stehenden Fördertöpfe. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Möglichkeiten für die Finanzierung von barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen vor.

KfW Zuschuss für Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) fördert Umbaumaßnahmen für altersgerechtes Wohnen mit einem Investitionszuschuss von bis zu 6.250 Euro. Der Förderantrag kann von Mietern und Privateigentümern bequem online gestellt werden und sie erhalten innerhalb kürzester Zeit eine Rückmeldung.

Gefördert werden einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung, Umbaumaßnahmen gemäß dem Standard Altersgerechtes Haus, der Kauf von barrierearmen Wohnraum sowie der Umbau beheizter Gewerbeflächen in barrierearmen Wohnraum.

Der Zuschuss für Barrierereduzierung kann im Übrigen mit einer Einbruchsschutzförderung und dem Kredit Altersgerecht Umbauen der KfW Bank kombiniert werden.

ACHTUNG: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich! Denn die Mittel, die der Bund jährlich für diesen KfW Zuschuss zur Verfügung stellt, können wegen der hohen Nachfrage im Laufe des Jahres aufgebraucht sein. Das war etwa 2017 der Fall. Anfang August 2018 wurden für das laufende Jahr 75 Millionen Euro für den KfW-Zuschuss Barrierereduzierung bewilligt.

Weitere Details zum KfW-Zuschuss altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung (455-B Zuschuss) finden Sie auf der Webseite der KfW-Förderbank: https://www.kfw.de

KfW Kredit – Altersgerecht Umbauen

Mit dem KfW Kredit Altersgerecht Umbauen fördert die KfW Förderbank den barrierereduzierenden Umbau einer Wohnung bzw. eines Hauses als auch den Kauf von barrierereduziertem Wohnraum. Dieser Kredit wird unabhängig vom Alter des Antragstellers gewährt und in einer Maximalhöhe von 50.000 Euro pro Wohnung ausgezahlt. Wird dieser Kredit als Annuitätendarlehen abgeschlossen, liegt der effektive Jahreszins zwischen 0,75 und 1,10 Prozent, je nach gewählter Laufzeit und Dauer der Zinsbindung. Als endfälliges Darlehen liegt der Effektivzins bei 1,16 Prozent pro Jahr.

Tipp: In unserem Ratgeber über Immobilienfinanzierung finden Sie weitere nützliche Hinweise zum Thema.

Unterstützung von der Pflegekasse

Soll die Wohnung bzw. das Haus für eine pflegebedürftige Person barrierefrei umgebaut werden (z.B. Einbau eines Treppenlifts oder einer bodenebenen Dusche), dann kann bei der Pflegekasse eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 4.000 Euro beantragt werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass

  • die jeweilige Person einen anerkannten Pflegegrad hat,
  • die Umbaumaßnahmen in Hinblick auf den gegenwärtigen Zustand der Person notwendig sind,
  • vorhandene Einschränkungen im Wohnraum beseitigt werden und
  • diese zu einer Verbesserung der Lebenssituation beitragen bzw.
  • die Pflege im eigenen Zuhause erleichtern.

Weitere Zuschüsse in gleicher Höhe können immer dann beantragt werden, sobald sich die Mobilität des Versicherten so weit verschlechtert, dass weitere Umbaumaßnahmen zwecks Barrierereduzierung erforderlich werden. Es können also auch mehrere Anträge innerhalb eines Jahres gestellt werden. Vor der Bewilligung des Zuschusses prüfen die Pflegekassen jeden Einzelfall individuell.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der offiziellen Webseite Ihrer Pflegekasse/Krankenkasse.

9. Wohnberatung

Wohnberatungsstellen & InformationsquellenEine Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen und deren Angehörige bieten z.B. die Gemeinden (z.B. Sozialamt), Verbraucherzentralen, gemeinnützige Organisationen und manche Krankenkassen an. Adressen und Anlaufstellen in der Nähe Ihres Wohnortes listet z.B. die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. auf: http://www.wohnungsanpassung-bag.de.

10. Informationsquellen im Internet

Weitere umfassende Informationen zum Thema Barrierefreies Wohnen finden Sie auch online auf folgenden Internetseiten:

https://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de
https://www.nullbarriere.de
http://www.einfach-teilhaben.de
https://www.online-wohn-beratung.de

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