Makler & Immobilienfinden leicht gemacht

Maklerdeutsch im Verbraucher-Check

Donnerstag 23. Mai 2013

Wer auf Wohnungssuche ist, findet in Zeitungsannoncen als auch im Internet häufig eine Vielzahl von Angeboten. Nicht immer hält die Beschreibung der Immobilie jedoch am Ende das, was der Text zunächst verspricht. Worauf Verbraucher beim Studieren entsprechender Immobilien-Angebote besonders achten sollten, zeigt die nachfolgende Einführung zum Thema Maklerdeutsch. Dass zur Immobiliensuche insbesondere in Großstädten ein gewisses Quäntchen Glück gehört, ist nicht von der Hand zu weisen. Vielerorts bieten dabei Makler entsprechende Angebote für Wohnungen und Häuser, über deren Qualität man zunächst anhand entsprechender Beschreibungen und Anzeigen einen Ãœberblick gewinnt. Neben Immobiliendienstleistern findet das sogenannte „Maklerdeutsch“ auch bei privaten Inseraten zu Mieten und Wohnen Anwendung und ist Verbraucher nicht unbedingt immer einfach zu durchschauen.

Real oder Fantasie? Worauf Verbraucher bei Immobilien Inseraten achten sollten

Zu typischen Floskeln der Maklersprache gehören beispielsweise Begrifflichkeiten wie „Liebhaberobjekt“ und Beschreibungen wie „ruhig und zentral gelegen“. Nicht selten trügt jedoch der schöne Schein bei späterer Ansicht der Objekte. Wer jedoch genau hinsieht, erkennt entsprechend geschönte Beschreibungen. So schließt sich eine ruhige Wohngegend vielfach eine zentrale Lage aus und was für „Liebhaber“ angepriesen wird, bedarf häufig noch entsprechender Eigenleistungen.

Neugierde wecken gehört zu den Schlüsselfunktionen der Maklersprache: Das Maklerdeutsch spielt dabei gern mit sprachlichen Reizen wie einer „gefragten Lage“, die wiederum entsprechend großes Interesse am Objekt suggeriert. In diesem Zusammenhang rät der Deutsche Mieterbund (DMB) zu gesunder Skepsis bei der Bewertung von Immobilienanzeigen. Neben der besonderen Hervorhebung einer guten Wohnlage konzentrieren sich die Anzeigen vielfach auch auf ausschmückende Beschreibungen zur Ausstattung. Als Klassiker gilt dabei auch der Begriff „lichtdurchflutet“, womit nicht in 100 Prozent der Fälle Räumlichkeiten mit überdurchschnittlich hoher Sonneneinstrahlung beschrieben werden. Auch scheint mittlerweile beinah jede Wohnungsanzeige mit Attributen wie „großzügig geschnitten“ versehen zu sein, damit entsprechendes Interesse geweckt wird.

Die Besichtigung von Wohnungen und Häusern bleibt unverzichtbar, wenn man die vorgebrachten Argumente zur „besonders schönen Lage“, „aufwendiger Sanierung“ o.ä. auf Herz und Nieren prüfen möchte. Zudem empfiehlt es sich, ein entsprechendes Exposé zur Immobilie mit den wichtigsten Eckdaten (z.B. Baujahr, Quadratmeter, etc.) anzufordern. Für jene, die einen Wohnungs- oder Hauskauf anvisieren, empfehlen Verbraucherschützer, Mieter- und Immobilienverbände zudem den Rückgriff auf einen Sachverständigen.