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Mieter aufgepasst: Wohnfläche überprüfen

Mittwoch 04. März 2015

Wer bereits zur Miete wohnt oder eine neue Wohnung beziehen möchte, sollte die im Mietvertrag oder Immobilienanzeigen angegebene Wohnfläche im Blick behalten. Wie der Deutsche Mieterbund vor kurzem bekannt gab, seien in 80 bis 85 Prozent der Fälle Abweichungen zwischen der Quadratmeter-Angabe auf dem Papier und der real verfügbaren Wohnfläche. Dass die Wohnfläche in der Praxis häufig kleiner ausfällt als die für die Mietberechnung zu Grunde gelegte Quadratmeter-Zahl, betreffe bereits eine Vielzahl von Mietverträgen. Der Gesetzgeber sei hier gefordert Lücken zu schließen, um auf dem Immobilienmarkt gleichzeitig mehr Transparenz zu schaffen und Missbrauch vorzubeugen.

Mieter können bei Diskrepanzen Ansprüche geltend machen

So gab es in der Vergangenheit bereits verschiedene Gerichtsurteile, die bei abweichenden Angaben zur Wohnfläche, festgestellt anhand einer Nachmessung durch Immobilien Sachverständige, zu einer Mietminderung berechtigten. Außerdem kann der Mieter eine Rückforderung der bereits zu viel gezahlten Miete erwirken.

Möglich ist dies, wenn im Mietvertrag eine konkrete Angabe zur Wohnfläche hinterlegt ist und die tatsächliche Quadratmeterzahl eine Abweichung von 10 Prozent oder mehr ergibt (vgl. BGH-Urteile, Az. VIII ZR 295/03, VIII ZR 205/88 und VIII ZR 295/03).

Immo-Suche Tipps zur Wohnflächenmessung

Mit einer Wohnflächenmessung zur Überprüfung, ob die angegebene Wohnfläche auch der tatsächlichen entspricht, können Immobilien Sachverständige und zum Beispiel auch Architekten und Ingenieure beauftragt werden. Die Kosten einer solchen Messung belaufen sich zwischen 100 und 300 Euro, wobei die Größe des Objekts entscheidend ist. Wer stattdessen selbst nachmessen möchte, sollte ein Laser-Messgerät verwenden.

Darüber hinaus gilt es einige grundsätzliche Dinge zur Berechnung der Wohnfläche zu beachten:

Die Wohnflächenverordnung (Mieter-relevant!) regelt detailliert in welcher Form Räume, Terrassen, Balkone & Co. angerechnet werden dürfen, darunter:
– alle Quadratmeter in Räumen mit einer Höhe von mind. 2 Meter
– bei geringerer Raumhöhe (1-2 Meter): max. 50 Prozent der Grundfläche
– Erker, bei denen die Grundfläche mind. 0,5 Quadratmeter beträgt
– Balkon/Loggia, Dachgärten/Terrassen: mind. 25, max. 50 Prozent der Grundfläche
– bei der anrechenbaren Wohnfläche entfallen: Keller, Dachräume und Garagen, Grundflächen mit einer Raumhöhe bis 1 Meter

Im Unterschied dazu erfasst die DIN Norm 283/277 als zweite gesetzliche Vorgabe und Grundlage der Ermittlung von Grundsteuer und Grunderwerbssteuer mehr Quadratmeter (z.B. Keller und Dachböden).

Weitere Immobilien News zum Thema:
– Immo-Suche Magazin
– Deutscher Mieterbund
– Mietrecht-Hilfe

Bildquelle: Flickr.com – Willi Heidelbach, zollstock, CC BY 2.0